Wieder in Hannover

Das erste Drittel des Jahres ist schon wieder rum, die ersten Messen bereits gelaufen. Dazu gehört selbstverständlich auch die traditionelle Reise nach Hannover – Stichwort IT – und eine Einschätzung zur Veranstaltung: 5 Tage, 210.000 Besucher und 5.800 Aussteller, ja das sind respektvolle Zahlen. Was jedoch für einen Veranstalter viel mehr zählt ist das Feedback der Aussteller! Und die waren – zumindest meine kleine Stichprobe ergibt dies – mit der Veranstaltung zufrieden. Mehr Kontakte hätten sich zwar alle gewünscht, aber genug Kontakte auf einer Messe, das gibt es wohl eh nicht. Was von allen Ausstellern betont wurde, war die Qualität der Gespräche und der Besucher. Wenige „Sehleute“, sehr viel sachkundiges Publikum mit einer hohen Entscheidungskompetenz. Letztlich also die Kontakte, die sich jeder Aussteller wünscht. #Daumenhoch

Bild Hannover Messe - Copyright Deutsche Messe

Hannover Messe – Quelle Deutsche Messe

Thematisch zeigte sich eine interessante Entwicklung! Denn der Blick auf eines der Hype-Themen – die Digitalisierung, das Internet der Dinge, IoT, Industrie 4.0 oder Smart Factory – offenbarte, es war ein zentrales Thema der Messe. Doch im Vergleich zum vergangenen Jahr begegnete man in den Hallen dem Thema auf andere Art und Weise: Es gab weniger aufgebaute Showcases, die verdeutlichen was die sogenannte Digitalisierung bedeuten kann. An deren Stelle war sachliche Information gefragt! Machen war an die Stelle „Erklären und Bebildern was #IoT sein kann“ getreten. Beleg dafür, dass die Digitalisierung in den Köpfen angekommen ist! #Daumenhoch

Ebenfalls interessant, welche Aussteller sich eine Halle teilten: Da fanden sich in Halle 6 unter anderem AWS, Cisco, Google, HP Enterprise, Huawei, Intel und Siemens, während IBM, Microsoft, Oracle UND SAP in Halle 7 zu sehen waren. Prominenz, sehr viel Prominenz! #Daumenhoch

Ich kann mich kaum noch daran erinnern, wann ich Oracle das letzte Mal auf der CeBIT gesehen habe – aber es war ja auch nicht die CeBIT, es war schließlich die Hannover Messe! Da wird es die (kleine?) IT-Tochter im Juni aber schwer haben, diesen Eindruck zu toppen. Zumal hinter vorgehaltener Hand davon gesprochen wurde, dass die CeBIT-Macher bereits dabei seien, deutlich zurückzurudern. Die CeBIT sei ja immer noch Messe und das mit dem Festival, gar nicht sooo in Stein gemeißelt. Aber das sehe ich / sehen wir ja dann im Juni!

Tag der Pressefreiheit

Sie ist nicht ‚ganz unwichtig‘ und Grundvoraussetzung für eine freie Gesellschaft – die Pressefreiheit. Und heute feiert die UNO den „Tag der Pressefreiheit“. Passend dazu hat Severin Tatarczyk zehn wichtige Fakten dazu gesammelt!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 5:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Es ist unsere Aufgabe darauf zu achten, dass es dabei bleibt!

Track your Tracker – die bekannte Geschichte von Wasser und Wein

Tracker

Was seit einiger Zeit immer mehr nervt, ist diese Unsitte beim Besuch einer Website direkt eine Aufforderung zu erhalten, doch bitte den Adblocker auszuschalten. Selbstverständlich verstehe ich, dass das Angebot im Netz irgendwie finanziert werden muss / soll. Und die Verlage haben da zum Beispiel so ihre Schwierigkeiten, aber das ist wiederum kein ganz neues Kapitel. Das Abo wäre so ein Weg, aber ein Abo bedeutet in diesem Falle nicht gleichzeitig, dass auf eine aggressive Form der Onlinewerbung verzichtet wird.

Vielmehr hat man sich von Verlagsseite entschlossen, Wasser zu predigen und Wein zu trinken, auch wenn das noch nie zum moralisch einwandfreien Verhalten gezählt hat. Aber Moral und Geld sind In diesem Fall eben zwei unterschiedliche Paar Schuhe. De facto meint das die Aufrüstung von Verlagsseite mit Trackern. Beispiele gefällig:

  • ZDF: 4 Tracker
  • ARD: 8 Tracker
  • Manager Magazin: 9 Tracker
  • CIO: 10 Tracker
  • Mobilegeeks: 10 Tracker
  • Impulse: 11 Tracker
  • Computerwoche: 15 Tracker
  • FAZ: 19 Tracker
  • Der Spiegel: 24 Tracker
  • Handelsblatt: 27 Tracker
  • Bild: 31 Tracker
  • Wirtschaftswoche: 31 Tracker
  • Süddeutsche Zeitung: 41 Tracker

Diese Liste ist selbstverständlich nur eine kleine Auswahl und besteht aus Marken, die ich beruflich regelmäßig besuchen und lesen muss. Ausnahme sind die öffentlich-rechtlichen Anbieter und Bild, die ich zwecks Gegenüberstellung ausgewählt habe. Die kleine Stichprobe belegt, dass gerade die „Dickschiffe“ und prominenten Publikationen – die sich selbst gerne auch als Qualitätsmedien bezeichnen – negativ auffallen und sich vom Boulevard nicht sonderlich abheben! Und nur um das einmal klarzustellen liebe Verlage, der Adblocker des Lesers / Besuchers ist böse, aber seine Reise via Browser so interessant, dass ihr alles wissen müsst und wollt! Seid ihr vielleicht einmal auf eine naheliegende Idee gekommen, dass das EINE mit dem ANDEREN vielleicht etwas zu tun haben könnte? Gut, ist nur so eine Idee!

Wenn ihr die von euch häufig besuchten Seiten überprüfen wollt, dann könnt ihr das hier machen: https://www.sit.fraunhofer.de/de/track-your-tracker/

Und vielen Dank an das Fraunhofer Institut SIT, das Center for Advanced Security Research Darmstadt und das EC Spride für dieses wunderbare Tool!

Panama Papers oder Big Data einmal anders

Was gestern ans Licht gekommen ist darf wohl mit Fug und Recht als sensationell bezeichnet werden, die Panama Papers werden uns in vielfacher Hinsicht noch eine ganze Weile beschäftigen. Und eine Beurteilung – ohne definitiven Nachweis wohl besser Vorverurteilung – kann und darf daher nicht erfolgen, aber interessant und wichtig ist das Ereignis schon und zwar aus verschiedenen Gründen:

1. Der Aufwand war enorm: Über das International Consortium for Investigative Journalists  (ICIJ) waren mehr als 400 Journalisten aus 80 Ländern von über 100 Medienorganisationen mehr als 12 Monate mit und an der Recherche beteiligt und Nichts ist vorab an die Öffentlichkeit geraten! Eine Meisterleistung! Wenn ich nur daran denke wie oft allein bei mir irgend ein (vermeintlicher) Leak zu irgend einem neuen Smartphone auftaucht…

2. Das Thema Big Data beschäftigt seit geraumer Zeit Politik, Unternehmen oder die Öffentlichkeit. Wer greift welche Daten ab? Was kann / will er damit erreichen? Wie gläsern werden wir dadurch?… Dabei schwingt oftmals auch der Vorwurf mit, dass mit unseren Daten Schindluder betrieben wird, um möglichst viel Profit machen zu können. Und jetzt, rollen 2,6 Terabyte an Daten in Richtung Politik und Wirtschaft, jetzt müssen sich deren Entscheider Sorgen um die Sicherheit ihrer Daten machen! Vielleicht verändert dies in Zukunft die Diskussion über das Thema Datenschutz und Datensicherheit?

3. Der Investigative Journalismus hat sich glänzend zurück gemeldet. Über den Wert und die Qualität journalistischer Arbeit wird ebenfalls seit Jahren gestritten und es ist mittlerweile schon normal geworden über die Journalisten / die Medien den Stab zu brechen. Doch was Journalismus kann, was er leistet und welche Bedeutung er für unsere Gesellschaft immer noch besitzt, dies ist gestern wohl mehr als deutlich geworden.

Die nächsten Wochen und Monate werden spannend in vielerlei Hinsicht!

Der Gottseibeiuns Regierungssprecher Seibert

Steffen Seibert

Heute war er da, der Hilferuf des DJV. Für die Uneingeweihten unter den Lesern, es handelt sich dabei um den Deutschen Journalistenverband, also quasi die Gralshüter der Neuigkeiten. Und diese enttarnen den Gottseibeiuns, es ist dieser Regierungssprecher da in Berlin! Denn der verteilt Neuigkeiten, was ja an und für sich gar nicht so Übles ist aber – er macht das an Ihnen vorbei, über dieses Facebook:

Offenbar verbreitet Seibert über den Facebook-Account Bilder und Nachrichten, die er den Medien verwehrt. Das muss sich schnellstens ändern, denn der Mann ist nicht nur PR-Manager, sondern auch der oberste Informationsvermittler der Bundesregierung.“

Also alles was Recht ist, aber so geht das nicht! Es gibt diese Veranstaltung namens Bundespressekonferenz, es gibt das gute alte Telefon, das etwas modernere Fax und ja die E-Mail geht auch noch. Aber alles andere ist Teufelszeug und gehört verdammt! Denn die Journalisten kennen entweder dieses Facebook noch gar nicht oder aber ihnen ist es offensichtlich verboten sich dort zu bewegen! Und daher Herr Seibert, raus aus diesem Facebook, ran an die Schreibmaschine, Pressemitteilung tippen, fotokopieren und dann nichts wie ab mit den hoffentlich getackerten Seiten in die Poststelle!

PS: Es gibt aber auch Verbandsmitglieder denen bei solchen Aussagen nur die Verzweiflung bleibt.

Einfach nur daneben: Reinhard Müller und die FAZ

Also ich – und ich bin da nicht alleine – verstehe die Strafanzeige wegen #Landesverrats gegen netzpolitik.org als Angriff auf die Pressefreiheit. Das kann man so sehen, muss man aber auch nicht. Und Solidarität muss dann eben auch nicht sein, wenn man anderer Ansicht ist. Diese Haltung erscheint mir, gerade von einem Journalisten, zwar als gelinde gesagt etwas realitätsfremd, aber kann man halt machen.

Was jedoch gar nicht geht ist dann wie Reinhard Müller von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung versuchen, die Angegriffenen zu diskreditieren und dafür den Begriff „Blogwart“ verwenden. Die Analogie, die gewollt oder ungewollt – und so naiv sind wohl nur die wenigsten Leser – hergestellt werden soll ist die zum „Blockwart“. Das ist nicht originell, das ist nicht lustig, das ist einfach nur stillos und infam!

AnMaaßend

Auch nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen habe, ist diese Mischung aus Wut, Ärger, Ungläubigkeit, Überraschung, Trauer… immer noch nicht verschwunden! In Deutschland im Jahre 2015 greifen Vertreter staatlicher Behörden gegenüber Journalisten zum Mittel der Einschüchterung: Hans-Georg Maaßen, Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, hat gegen Markus Beckedahl und Andre Meister Strafanzeige gestellt. Und Generalbundesanwalt Harald Range eröffnet zügig ein Ermittlungsverfahren, wegen Landesverrats! Landesverrat und Journalisten, da war doch mal was. Richtig aus Erzählungen kenne ich das noch, es war im Jahre 1962 als sich ein „Abgrund an Landesverrat“ auftat und zwar beim „SPIEGEL“. Aus dieser Geschichte wurde dann schnell eine Affäre mit entsprechenden Konsequenzen unter anderem für den Verteidigungsminister Herrn Strauß.

Um eines vorweg festzustellen: Herr Maaßen hat als Privatperson selbstverständlich das Recht Strafanzeige zu erstatten wenn er den Verdacht hat, dass jemand gegen das Gesetz verstoßen hat. Aber und hier fängt der Fisch zu stinken an, Herr Maaßen ist eben keine rein private Person! Als Leiter des Verfassungsschutzes ist er eine Person des öffentlichen Interesses und Amtsträger einer Behörde, die gerade unter besonderer Beobachtung steht. Konkret geht es um Veröffentlichungen zur Internetüberwachung durch den BfV: Wer also 1 und 1 addieren kann, dem drängt sich ein ganz logischer Schluss auf: Es geht hier gar nicht um Geheimnis- oder gar Landesverrat, es geht Herrn Maaßen und dem Generalbundesanwalt Harald Range um die Einschüchterung von Journalisten. Mit einem ganz klaren Signal: Wir haben Euch im Blick und wenn Ihr uns zu sehr auf die Finger schaut, dann geht es Euch an den Kragen!

Man muss sich den Zusammenhang noch einmal vor Augen führen. Da beobachtet der amerikanische Geheimdienst NSA so ziemlich alles und jeden (aktuell kommt die Meldung, dass auch Japan überwacht wurde), spioniert deutsche Behörden, Ämter und Spitzenpolitiker aus, die daher bei Auslandsreisen unter anderem in die USA neue Mobiltelefone einsetzen die bei der Rückkehr vernichtet werden und unternommen wird Nichts. Herr Range begründet dies mit der Tatsache, er habe keine gerichtsfesten Beweise. Und um dem Fass noch die Krone aufzusetzen, kooperiert eine andere Behörde, der BND, mit der NSA und greift helfend unter die Arme – Stichwort Selektorenliste. Aber gegen Journalisten, die über diesen Themenkomplex berichten werden Gegenmaßnahmen eingeleitet und dazu greift man zu einer ganz, ganz dicken Keule, dem Vorwurf Landesverrat.

Und das politische Berlin schweigt. Wenn es um die Theorie geht, dann sind wir stark, sehr stark engagiert, zumindest in Reden. Wenn es aber um die Verteidigung der Verfassung und eines der maßgeblichen Rechte, dem Recht der Pressefreiheit geht (Art. 5 Grundgesetz), dann ist Schweigen im Walde. Wer ist denn so naiv zu glauben, die Anzeige sei ohne Kenntnis / Rückendeckung des für das BfV zuständigen Innenministeriums erfolgt? Ich jedenfalls nicht und ich stehe damit sicherlich nicht allein! Also Frau Bundeskanzler und der zuständige Herr Innenminister hier drängt sich dann doch ein noch ungeheuerlicher Verdacht auf!

Das Jammern der Verlage Teil II oder Narretei im 21.Jahrhundert

Wie berichtet haben sich die tapferen, deutschen Helden der Verlagsbranche zusammen getan und sind in den gemeinsamen Kampf gegen das Böse gezogen. Das lauert – gut informierte Kreise überrascht das nicht – in Mountain View und hört auf den Namen Google. Diese moderne Form einer Tafelrunde (alles darunter wäre eine Beleidigung für die stolzen Recken) startete dann unter Federführung des Ritters Christoph – vormals bürgerlich unter dem Nachnamen Keese bekannt – die Suche nach Vasallen, Knappen und Bündnispartnern und fand sie in Berlin. Dort gab es eine Werkstatt, die in der Lage war, die besten und schärfsten Waffen zu schmieden. Man bediente sich dieses alten Handwerks und erhielt eine vollkommen neue Waffe genannt Leistungsschutzrecht.

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Aber ach welch Gram, das Böse reagierte gar nicht so wie man es sich erhofft hatte und kapitulierte einfach nicht. Nein, oh Schreck es wollte und wollte nicht zahlen, sondern welch schlimmer und heimtückischer Schachzug, man ignorierte dieses Fähnlein der Aufrechten. Da stand nun die VG Media in all ihrer Pracht – hier könnte man auch mit Fug und Recht den Ausdruck Blamage verwenden – und wusste nicht ein noch aus. Der Traffic auf den eigenen Seiten, den das Böse dorthin brachte und die damit verbundenen Einnahmen waren attraktiv und jetzt, jetzt war guter Rat teuer. Dann muss man eben doch kooperieren zumindest so lange, bis ein neuer Schlachtplan entwickelt worden ist oder neue Verbündete gefunden werden. Zumindest das ist eher schwierig, das Bundeskartellamt hat bereits abgewunken.

Also kreißte der Berg erneut und gebar eine Maus. Google darf aufgrund des weisen Beschlusses der Ritterschar ab sofort aber nicht auf ewig weiterhin Snippets und Thumbnails anzeigen. Das Ganze nennt sich in schönstem Behördendeutsch „widerrufliche Gratiseinwilligung“ und zeigt auf überaus deutliche Art, das LSR ist komplett gescheitert. Derweil leckt Ritter Christoph seine Wunden und schweigt!

Jeder mit einem gesunden Menschenverstand versehene Beobachter dieser Ereignisse konnte wohl voraussehen, dass das mit dem LSR, nie und nimmer funktionieren kann. Google schickt Besucher auf die Webseiten der Verlage und für diese von Google erbrachte Dienstleistung soll Mountain View zahlen? Wenn nur die Hälfte der Energie, die in die ganze Lobbyarbeit geflossen ist, darauf verwendet worden wäre sich auf die Suche nach einem nachhaltigen Geschäft im Digitalen zu machen und wie man Google dafür nutzen kann. Ja dann wäre den Verlagen sicherlich mehr geholfen.

Etwas Gutes hätte das alles jedoch. Das setzt aber voraus, dass die Politik ihre Lehren aus dieser Geschichte zieht. Denn nach meinem persönlichen Empfinden ist dies ein extrem übles Beispiel für Lobbyismus, die Blamage des Gestzgebers inklusive. Und wenn das zur Folge hätte, das Lobbyisten in Berlin weniger Gehör fänden, ja dann… Ach ja, man wird ja wohl noch träumen dürfen!

Das Jammern der Verlage

So jetzt macht Google ernst und zieht die Konsequenzen aus dem Vorgehen der Verlage, die in der VG Media zusammengeschlossen sind: Demnächst werden weder Textausschnitte noch Vorschaubilder dieser Unternehmen mehr angezeigt. Stattdessen zeigt die Suchmaschine nur noch den Link und die Überschrift des Artikels an. Damit befindet sich Google in einer rechtlich einwandfreien Situation, denn es wird nur das angezeigt, was NICHT gegen das neue Leistungsschutzrecht verstößt.

Also um das noch einmal Klipp und klar festzustellen: Die Verlage haben durch das geänderte Gesetz – dessen „Sinn“ in diesem Zusammenhang nicht zur Debatte steht – das gute Recht, von Suchmaschinenbetreibern vulgo Google zu verlangen die Erlaubnis zur Veröffentlichung von Textausschnitten oder Vorschaubildern einzuholen. Wenn diese das nicht machen, wie Google das jetzt eben praktizieren will, dann ist das Googles gutes Recht. Punkt, Schluss, aus!

Die Verlage wären aber nicht die Verlage, wenn sie auch nicht jetzt wieder versuchten in Mountain View den Schuldigen zu sichten. Die Frage, wer für die Situation verantwortlich ist, ist eigentlich klar zu beantworten. Doch anscheinend agieren bei der VG Media Leute, die erst handeln und dann über mögliche Folgen nachdenken. Denn der Böse ist natürlich – Google! Oder um es mit den Worten der grandiosen Pressemitteilung der VG Media zu sagen, Google erpresst Rechteinhaber! Also Google darf nicht die Konsequenz aus dem neuen Leistungsschutzrecht ziehen, sondern hat nach Ansicht der Verlage auch weiterhin Snippets und Thumbnails zu nutzen und für ordentlich Traffic auf deren Seiten zu sorgen inklusive einer Vergütung!

Die Frage, die ich mir seitdem stelle: Sind die Verlage jetzt total irre geworden oder ist mein Verstand nur zu klein, dass ich die dahinter liegende Logik nicht erfassen kann?