Tag der Pressefreiheit

Sie ist nicht ‚ganz unwichtig‘ und Grundvoraussetzung für eine freie Gesellschaft – die Pressefreiheit. Und heute feiert die UNO den „Tag der Pressefreiheit“. Passend dazu hat Severin Tatarczyk zehn wichtige Fakten dazu gesammelt!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 5:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Es ist unsere Aufgabe darauf zu achten, dass es dabei bleibt!

Aus aktuellem Anlass

Aus den allseits bekannten Gründen müsste an dieser Stelle jetzt eigentlich ein Artikel zum Leistungsschutzrecht stehen. Ich muss aber ehrlich zugeben, dass ich in diesem Fall mittlerweile schlicht sprachlos bin. Mir fällt dazu nicht mehr viel ein was „druckreif“ genannt werden kann. Ist aber egal, denn Stefan Niggemeier hat das sowieso perfekt hinbekommen „Lügen für das Leistungsschutzrecht (5)“.

Danke Stefan!