Tag der Pressefreiheit

Sie ist nicht ‚ganz unwichtig‘ und Grundvoraussetzung für eine freie Gesellschaft – die Pressefreiheit. Und heute feiert die UNO den „Tag der Pressefreiheit“. Passend dazu hat Severin Tatarczyk zehn wichtige Fakten dazu gesammelt!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 5:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Es ist unsere Aufgabe darauf zu achten, dass es dabei bleibt!

AnMaaßend

Auch nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen habe, ist diese Mischung aus Wut, Ärger, Ungläubigkeit, Überraschung, Trauer… immer noch nicht verschwunden! In Deutschland im Jahre 2015 greifen Vertreter staatlicher Behörden gegenüber Journalisten zum Mittel der Einschüchterung: Hans-Georg Maaßen, Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, hat gegen Markus Beckedahl und Andre Meister Strafanzeige gestellt. Und Generalbundesanwalt Harald Range eröffnet zügig ein Ermittlungsverfahren, wegen Landesverrats! Landesverrat und Journalisten, da war doch mal was. Richtig aus Erzählungen kenne ich das noch, es war im Jahre 1962 als sich ein „Abgrund an Landesverrat“ auftat und zwar beim „SPIEGEL“. Aus dieser Geschichte wurde dann schnell eine Affäre mit entsprechenden Konsequenzen unter anderem für den Verteidigungsminister Herrn Strauß.

Um eines vorweg festzustellen: Herr Maaßen hat als Privatperson selbstverständlich das Recht Strafanzeige zu erstatten wenn er den Verdacht hat, dass jemand gegen das Gesetz verstoßen hat. Aber und hier fängt der Fisch zu stinken an, Herr Maaßen ist eben keine rein private Person! Als Leiter des Verfassungsschutzes ist er eine Person des öffentlichen Interesses und Amtsträger einer Behörde, die gerade unter besonderer Beobachtung steht. Konkret geht es um Veröffentlichungen zur Internetüberwachung durch den BfV: Wer also 1 und 1 addieren kann, dem drängt sich ein ganz logischer Schluss auf: Es geht hier gar nicht um Geheimnis- oder gar Landesverrat, es geht Herrn Maaßen und dem Generalbundesanwalt Harald Range um die Einschüchterung von Journalisten. Mit einem ganz klaren Signal: Wir haben Euch im Blick und wenn Ihr uns zu sehr auf die Finger schaut, dann geht es Euch an den Kragen!

Man muss sich den Zusammenhang noch einmal vor Augen führen. Da beobachtet der amerikanische Geheimdienst NSA so ziemlich alles und jeden (aktuell kommt die Meldung, dass auch Japan überwacht wurde), spioniert deutsche Behörden, Ämter und Spitzenpolitiker aus, die daher bei Auslandsreisen unter anderem in die USA neue Mobiltelefone einsetzen die bei der Rückkehr vernichtet werden und unternommen wird Nichts. Herr Range begründet dies mit der Tatsache, er habe keine gerichtsfesten Beweise. Und um dem Fass noch die Krone aufzusetzen, kooperiert eine andere Behörde, der BND, mit der NSA und greift helfend unter die Arme – Stichwort Selektorenliste. Aber gegen Journalisten, die über diesen Themenkomplex berichten werden Gegenmaßnahmen eingeleitet und dazu greift man zu einer ganz, ganz dicken Keule, dem Vorwurf Landesverrat.

Und das politische Berlin schweigt. Wenn es um die Theorie geht, dann sind wir stark, sehr stark engagiert, zumindest in Reden. Wenn es aber um die Verteidigung der Verfassung und eines der maßgeblichen Rechte, dem Recht der Pressefreiheit geht (Art. 5 Grundgesetz), dann ist Schweigen im Walde. Wer ist denn so naiv zu glauben, die Anzeige sei ohne Kenntnis / Rückendeckung des für das BfV zuständigen Innenministeriums erfolgt? Ich jedenfalls nicht und ich stehe damit sicherlich nicht allein! Also Frau Bundeskanzler und der zuständige Herr Innenminister hier drängt sich dann doch ein noch ungeheuerlicher Verdacht auf!